Würdige Gestaltung der Familienfeste und sonstiger Veranstaltungen

Dokumente aus dem Archiv des Heimatvereins Bakum

 

Gültige Verhaltensregeln 1952 im Auftrag aller Pfarrgeistlichen des  Bischöflichen Offizialates Vechta

 Im Frühjahr 1952 beteiligten sich die Pfarrgeistlichen im Auftrag des Bischöflichen Offizials und riefen alle Pfarrangehörigen dazu auf, sich an diese nachfolgenden Vereinbarungen zu halten. Dann werden diese Verhaltensregeln der Gläubigen zum Segen für die ganze Pfarrgemeinde dienen. Im einzelnen:

  • Bei Hochzeiten ist der Haupttag der Trauungstag, auch in der äußeren Feier. Verlobung ist entsprechend kleiner zu gestalten, noch kleiner das Binden und Vornageln des Kranzes. Ein "Kränzchen" außerhalb des Kranzbindesn fällt weg. Zur Hochzeit werden nur Verwandte, die engere Nachbarschaft und evtl. von Vereinen eine Abordnung eingeladen. Ungeladene Gäste mögen nicht kommen. Abends um 12 Uhr wird vom ersten Nachbar Feierabend geboten. Nachts vor der Hochzeit wird nicht geböllert. Der Hochzeitstag soll so verlaufen, daß Gottes Segen auf der neuen Familie ruhen kann.
  • Die Dorffeste, Vereinsfeste, Tanz usw. fangen frühzeitiger an und schließen spätestens 12 Uhr nachts.
  • Die sogenannten Mädchenvisiten finden ohne Jungmänner statt und schließen abends zeitig; im Sommer um 10 Uhr abends, im Winter früher.
  • Pfingstbäume werden nur in der engeren Nachbarschaft gesetzt und zwar nicht bei Mädchen unter 18 Jahren. Auch Jungen unter 18 Jahren beteiligen sich nicht
  • Richtefeste finden nicht an Samstagen statt.
  • Die Erstkommunion wird im engsten Familienkreis gefeiert. Es kommen nur die Taufpaten, nicht aber die weitere Verwandtschaft oder Nachbarn.

Im April 1952

Im Auftrage des Bischöfl. Offizials

Die Pfarrgeistlichen